AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Antje Weißmann, Fotografin

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Kundinnen, Kunden oder diversen Personen (nachfolgend: „Kunde“), die Frau Antje Weißmann (nachfolgend: „Fotografin“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB). 

§ 2 Leistungen

(1) Die Fotografin bietet fotografische Dienstleistungen (Fotoshooting) an, insbesondere Porträtfotografie, Businessportraits, Personal-Branding-Shootings, Testimonial-Shootings sowie begleitende Dienstleistungen, wie z. B. Bildbearbeitungen, Erstellung von Storyboards. 
Die angebotenen Leistungen werden in Produktpaketen angeboten (Essential, Comfort, Deluxe). Die Pakete, welche sich in Art und Umfang der Leistungen unterscheiden, werden in der jeweils aktuellen Angebotsbroschüre beschrieben und ausgepreist.

(2) Leistungen, die nicht in den Produktpaketen enthalten sind (z. B. zusätzliche Bilder, Verlängerung von Shootings, Anreise ab 25km) können zusätzlich und individuell vereinbart werden. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die online und/oder offline veröffentlichten Produktpakete stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern sind eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes für eine Leistung aus dem Portfolio der Fotografin.

(2) Anfragen von Kunden zur Leistungserbringung (Buchung) werden Telefonisch, in Textform (per E-Mail, WhatsApp) nach § 126 b BGB an die Adresse hallo@branding-business-fotografin.com respektive die Mobiltelefonnummer der Fotografin, über das Kontaktformular auf der Internetseite der Fotografin oder über die Social-Media-Kanäle der Fotografin (z. B. Instagram) gestellt.

(3) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Fotografin kommt erst zustande, wenn die Fotografin auf eine Anfrage den Auftrag des Kunden unter Berücksichtigung eventueller Absprachen zum Leistungsumfang in Textform per E-Mail oder WhatsApp bestätigt, schriftlich annimmt oder eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über den Leistungsumfang mit dem Kunden schließt. Mündliche Abreden zur Leistungserbringung gelten als nicht getroffen.

§ 4 Vergütung

(1) Es gelten die im Produktpaket angezeigten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise sind in Euro angegeben.
Die Fotografin ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) und daher nicht verpflichtet, die Umsatzsteuer auszuweisen oder abzuführen. Aus diesem Grund wird auf den Kaufpreis keine Umsatzsteuer erhoben. Eine Umsatzsteuer wird in der Rechnung nicht ausgewiesen.

(2) Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig. Der Restbetrag ist unmittelbar nach dem Fotoshooting vor Auslieferung der Bilder fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung gegen Rechnung.

(3) Sollte der Auftrag seitens des Kunden durch Fördermittel finanziert sein, so hat dieser im Falle des Ausbleibens oder der Pflicht zur Rückzahlung der Fördermittel die Vergütung in voller Höhe selbst zu tragen. Dies gilt unabhängig vom Grund für das Ausbleiben oder die Rückerstattungspflicht des Kunden. Gleiches gilt ebenso für die Vermittler von geförderten Aufträgen, wenn und soweit die Abrechnung über den Vermittler läuft. Dieser wird ggf. Rückgriff beim Kunden nehmen.

§ 5 Terminvereinbarung, Stornierung und Terminverschiebung

(1) Kunde und Fotografin vereinbaren einen verbindlichen Termin zur Durchführung der gebuchten Leistung. Eine Absage bzw. Stornierung des Termins durch den Kunden ist bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei.

(2) In folgenden Fällen wird für die Stornierung eines Termins durch den Kunden eine Gebühr fällig, die unabhängig von der Inanspruchnahme von Leistungen anfällt:

a) in Höhe von 25 % der Gesamtvergütung des gebuchten Produkts (inkl. Zusatzleistungen), wenn der Kunde den vereinbarten Termin zwischen dem 13. und 3. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin absagt bzw. storniert.

b) in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung des gebuchten Produkts (inkl. Zusatzleistungen), wenn der Kunde den vereinbarten Termin innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt bzw. storniert.

Eine gebührenfreie Verschiebung eines Termins ist nur im Ausnahmefall und nach Absprache möglich.

§ 6 Bildbearbeitung und Auswahl

Die Fotografin trifft eine Vorauswahl der besten Bilder gemäß ihres künstlerischen Stils und bearbeitet diese professionell (Farbe, Kontrast, leichte Hautretusche). Rohdaten (RAW-Dateien) werden nicht herausgegeben. Die Anzahl der bearbeiteten Bilder richtet sich nach dem gewählten Paket.

§ 7 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Die Fotografin ist Urheberin der Lichtbildwerke und Lichtbilder (Fotografien), die sie im Rahmen ihrer Leistungserbringung für den Kunden fertigt.

(2) Mit Übergabe der Fotografien an den Kunden räumt die Fotografin ihm das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den Fotografien ein. Die Fotografien dürfen nur für den vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. Website, Social-Media-Kanäle, Druck, Ausstellungen) genutzt werden. Die gewerbliche Weitervermietung oder Weitergabe ist generell untersagt. Eine Bearbeitung (jegliche Veränderung – beispielsweise das Verwenden von Filtern bzw. Presets) an den Fotografien bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin und hat in Textform zu erfolgen.

(3) Im Fall der Übertragung eines einfachen Nutzungsrechts gem. (2) an den Kunden hat die Fotografin insbesondere das Recht, die gefertigten Lichtbildwerke/Lichtbilder für Zwecke der Eigenwerbung zu verwerten und öffentlich wiederzugeben, soweit der Kunde nicht ausdrücklich der vorbenannten Nutzung in Textform widerspricht.

(4) In Abweichung zu (2) und auf Wunsch des Kunden steht es der Fotografin frei, dem Kunden das zeitlich und räumlich unbeschränkte, ausschließliche Nutzungsrecht(*c) an den Werken, die in Ausführung des Vertrags entstehen, einzuräumen. Die Rechteübertragung erfolgt in Textform. Eine Bearbeitung von Fotografien bedarf auch in diesen Fällen der vorherigen Zustimmung der Fotografin und erfolgt in Textform.  Für die Einräumung des ausschließlichen Nutzungsrechts zahlt der Kunde eine gesonderte Vergütung in Höhe von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung (inkl. zusätzlicher Leistungen) an die Fotografin.

(5) Ungeachtet des Umfangs der Nutzungsrechteübertragung sind bei Veröffentlichungen und nicht rein privaten Verbreitungen die Fotografien mit Vor- und Nachnamen der Fotografin als Urheberin zu versehen, für Social-Media-Kanäle bedeutet dies beispielweise eine für User/Follower sichtbare Verlinkung.

§ 8 Haftung und Verlust

(1) Für Schäden oder den Verlust von Daten, die durch technische Defekte (z. B. Speicherkartenfehler, Kameraausfall) oder höhere Gewalt verursacht werden, haftet die Fotografin nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Die Fotografin haftet nicht für die Verschiebung oder Absage eines Termins zur Durchführung eines Fotoshootings aufgrund unvorhergesehener, nicht verschuldeter Umstände (z. B. Krankheit). In einem solchen Fall bietet die Fotografin einen Ersatztermin zur Leistungserbringung an.

§ 9 Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Die Fotografin behandelt die persönlichen Daten des Kunden vertraulich und verwendet diese ausschließlich zur Durchführung des Auftrags. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

(2) Die vom Kunden übermittelten Daten werden von der Fotografin ausschließlich zu Zwecken der Vertragsabwicklung gespeichert. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Vertragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten gespeichert und genutzt werden. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Fotografin verpflichtet sich für diesen Fall zur sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten, es sei denn, ein Auftrag ist noch nicht vollständig abgewickelt oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen sprechen dagegen. Auf Wunsch des Kunden gibt die Fotografin jederzeit Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten. Diese Auskunft kann auf Verlangen des Kunden auch elektronisch erteilt werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrags zwischen dem Kunden und der Fotografin hat in Textform zu erfolgen. Mündliche Abreden gelten als nicht getroffen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Erfurt, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Eine ungültige Bestimmung oder Vertragslücke soll durch eine schriftliche Vereinbarung ersetzt bzw. geschlossen werden.

Stand: 24. Juni 2025

Nach oben scrollen